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1) Vertragszeit
Die Vertragszeit zählt vom Tage, an dem das Tier gebracht
wird bis einschließlich des Tages, an dem es abgeholt wird.
Wird eine Reservierung kurzfristig abgesagt, so treten die
Reservierungs- bzw. Stornokosten in Kraft, d.h.
Nichterscheinen = 100%, 6.-1.Tag vor Buchungsbeginn= 80 %,
7.-14.Tag vor Buchungsantritt = 60 %, 13.-20. Tag vor
Buchungsbeginn = 50 % bis 21 Tage vor Buchungsantritt
(Reservierung) = kostenlos!
2) Zahlungen
Die Kosten für die Unterbringung sind spätestens bei
Abholung in bar zu zahlen. Bei längeren Aufenthalten ist
eine Anzahlung in bar im voraus zu zahlen sowie eine
Zwischenabrechnung (Überweisung) und den Restbetrag in bar
bei Abholung zu lei-sten. Evtl. weiter anfallende Kosten für
das Inkasso und Rechtsanwaltsgebühren mit
Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden
der Tierpension.
3) Abholung von Tieren
Der Kunde kann das in Pflege gegebene Tier vor Ablauf der
vereinbarten Frist abholen, jedoch ist für die voll
vereinbarte Pflegezeit zu zahlen. Kann das in Pflege
gegebene Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt
werden, so ist dies der Tierpension unverzüglich
mitzuteilen. Die aus der nicht vereinbarten
Aufenthaltsverlängerung entstehenden Kosten trägt der Kunde.
Das in Pflege gegebene Tier muß bis spätestens 7 Tage nach
dem vereinbarten Termin abgeholt werden. Nach Ablauf dieser
Frist übernimmt die Tierpension das Eigentumsrecht zur
eventuellen Weitervermittlung an das zuständige Tierheim
oder einen anderen Interessenten. Die hieraus entstehenden
Kosten gehen sämtlich zu Lasten des Kunden der Tierpension.
4) Tierarztbehandlungen
Bei tierärztlichen Notfällen (Erkrankung, Unfall) veranlasst
die Tierpension die tierärztliche Behandlung. Die
anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
5) Sonderbehandlungen
Sonderbehandlungen wie z.B. das Verabreichen von
Medikamenten und / oder eine besondere Fütterungsanweisung
bedürfen der Schriftform.
6) Schadenshaftung
Die Tierpension haftet nicht für Schäden am Tier. Eventuelle
Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Tieres der
Tierpension anzuzeigen. Späteres Anzeigen wird nicht
anerkannt und löst unter keinen Umständen eine
Schadensersatzpflicht aus. Für vom Kunden mitgebrachte
Gegenstände z.B. Leine, Halsband, Decke, Körbchen,
Futterschüsseln, Spielsachen etc. übernimmt die Tierpension
keine Haftung.
7) Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Emmerich am Rhein.
Mündliche und telefonische Absprachen sind unverbindlich und bedürfen der
schriftlichen Bestätigung!
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