AGB

1) Vertragszeit

Die Vertragszeit zählt vom Tage, an dem das Tier gebracht wird bis einschließlich des Tages, an dem es abgeholt wird. Wird eine Reservierung kurzfristig abgesagt, so treten die Reservierungs- bzw. Stornokosten in Kraft, d.h. Nichterscheinen = 100%, 6.-1.Tag vor Buchungsbeginn= 80 %, 7.-14.Tag vor Buchungsantritt = 60 %, 13.-20. Tag vor Buchungsbeginn = 50 % bis 21 Tage vor Buchungsantritt (Reservierung) = kostenlos.

2) Zahlungen

Die Kosten für die Unterbringung sind spätestens bei Abholung in bar zu zahlen. Bei längeren Aufenthalten ist eine Anzahlung in bar im voraus zu zahlen sowie eine Zwischenabrechnung (Überweisung) und den Restbetrag in bar bei Abholung zu leisten. Karten können nicht akzeptiert werden, nur Barzahlung! Evtl. weiter anfallende Kosten für das Inkasso und Rechtsanwaltsgebühren mit Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden der Tierpension.

3) Abholung von Tieren

Der Kunde kann das in Pflege gegebene Tier vor Ablauf der vereinbarten Frist abholen, jedoch ist für die voll vereinbarte Pflegezeit zu zahlen. Kann das in Pflege gegebene Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dies der Tierpension unverzüglich mitzuteilen. Die aus der nicht vereinbarten Aufenthaltsverlängerung entstehenden Kosten trägt der Kunde. Das in Pflege gegebene Tier muß bis spätestens 7 Tage nach dem vereinbarten Termin abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Tierpension das Eigentumsrecht zur eventuellen Weitervermittlung an das zuständige Tierheim oder einen anderen Interessenten. Die hieraus entstehenden Kosten gehen sämtlich zu Lasten des Kunden der Tierpension.

4) Tierarztbehandlungen

Bei tierärztlichen Notfällen (Erkrankung, Unfall) veranlasst die Tierpension die tierärztliche Behandlung. Die anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen.

5) Sonderbehandlungen

Sonderbehandlungen wie z.B. das Verabreichen von Medikamenten und / oder eine besondere Fütterungsanweisung bedürfen der Schriftform.

6) Schadenshaftung

Die Tierpension haftet nicht für Schäden am Tier. Eventuelle Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Tieres der Tierpension anzuzeigen. Späteres Anzeigen wird nicht anerkannt und löst unter keinen Umständen eine Schadensersatzpflicht aus. Für vom Kunden mitgebrachte Gegenstände z.B. Leine, Halsband, Decke, Körbchen, Futterschüsseln, Spielsachen etc. übernimmt die Tierpension keine Haftung.

7) Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Emmerich am Rhein. Mündliche und telefonische Absprachen sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.